Rechtsanwalt Heinz berät und vertritt Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber außergerichtlich und in Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Gegenstand der Tätigkeit sind u.a.:
- Kündigung
- Änderungskündigung
- Abmahnung
- Versetzung
- Zahlungsansprüche
- Urlaubsansprüche
- Entwurf von Arbeitsverträgen inklusive Anlagen wie z.B. Dienstwagenüberlassungsverträge